Anmeldung
Wir sind ein kleiner Verein und möchten unsere angehenden Mitglieder vor einer Aufnahme gerne persönlich kennen lernen. Hast du Fragen zu uns oder unserer Arbeit und bist an einer Mitgliedschaft interessiert? Dann nutze bitte unser Kontakformular. Wir melden uns bei dir und freuen uns, dich kennenzulernen.
Mitgliedschaft
Der zu zahlende Jahresbeitrag richtet sich nach unserer Beitrags- und Finanzordnung, die du hier herunterladen kannst:
In der nachstehenden Tabelle hast du eine Übersicht über die Höhe der Beiträge. Diese richten sich nach der Eingruppierung in eine der Kategorien A, B, K/J, K/J-F oder E.
| Kategorie | Beschreibung | Jahresbeitrag | einmalige Aufnahmegebühr |
| A | Mitglied ab 18 Jahren – Vollmitglied | 84,00 € | 20,00 € |
| B | Mitglied – Ehegatte/Lebensgefährte | 66,00 € | 15,00 € |
| K/J | Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre (Einzelmitglied) | 66,00 € | 15,00 € |
| K/J-F | Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre als Familienmitglied | 48,00 € | 5,00 € |
| E | Ehrenmitglied | 42,00€ | 0,00€ |
Kündigung
Du kannst kündigen:
Du kannst Deine Mitgliedschaft in unserem Verein bis zum 30. September des laufenden Jahres kündigen und bist ab 1. Januar des Folgejahres kein Mitglied mehr. Bei Eingang der Kündigung nach dem 30. September verlängert sich die Mitgliedschaft um die Länge des Folgejahres.
Die Kündigung ist schriftlich an die Geschäftsstelle einzureichen und kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die Kündigungsbestätigung erfolgt per E-Mail.
Du kannst gekündigt werden:
Satzung des Vereins § 12, Absatz 1:
Der Vorstand kann die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung streichen, wenn das
Mitglied den Jahresbeitrag trotz zweifacher Mahnung nicht bezahlt hat. Die Mahnung erfolgt per Post und/oder per E-Mail.
Satzung des Vereins § 13, Absatz 1:
Ein Mitglied kann durch den Vorstand ausgeschlossen werden, insbesondere bei:
- Nichterfüllung satzungsgemäßer Pflichten,
- unsportlichem Verhalten,
- unehrenhaften oder vereinsschädigenden Handlungen,
- extremistischem, rassistischem, diskriminierendes, gewaltverherrlichendem Verhalten,
- Verstößen, Vorfällen sowie Straftaten gegen die Kinderschutzordnung nach §5 dieser
Satzung und Kindeswohl nach § 72a SGB VIII, - Bei Drogen und Alkoholmissbrauch innerhalb des Vereins (Besitz, Konsum oder
Einfluss von Alkohol, illegalen Drogen oder vergleichbaren Substanzen während des
Trainings-, Veranstaltungs- oder Vereinsbetriebs sowie in Anwesenheit von
Minderjährigen. - Erscheinen zu Vereinsaktivitäten in alkoholisiertem Zustand oder unter dem Einfluss
berauschender Substanzen - Verstoß gegen Vereinswerte (§ 4),
- Verstoß gegen Weisungen des Vorstandes,
- Verstoß gegen Vereinsziele,
