Mitglied werden

Hangeln im Ninjaparkour

Anmeldung

Möchtest du uns vor deinem Eintritt in unseren Verein kennen lernen? Dann nutze bitte unser Kontakformular. Alle Fragen klar und du möchtest Mitglied bei uns werden? Dann kannst du den Aufnahmeantrag als PDF direkt hier herunterladen:

Sende den ausgefüllten Antrag anschließend bitte an unsere Mail-Adresse. Du erhältst eine Bestätigungs-Email, wenn dein Mitgliedschafts-Antrag bei uns eingegangen ist und bearbeitet wurde. Alternativ kannst du auch unseren Online-Mitgliedsantrag ausfüllen.

Bitte beachte bei der Anmeldung:

  • Minderjährige benötigen die Unterschrift der Eltern.
  • Ein SEPA-Lastschriftmandat wird erwartet: Die Abbuchung erfolgt zwischen dem 2. und 4. Januar.
  • Die Mitgliedschaft ist eine jährliche Mitgliedschaft, die sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird. Der Mitgliedsbeitrag wird pro Jahr erhoben.

Der zu zahlende Jahresbeitrag richtet sich nach unserer Beitragsordnung, die du hier herunterladen kannst:

In der nachstehenden Tabelle hast du eine Übersicht über die Höhe der Beiträge. Diese richten sich nach der Eingruppierung in eine der Kategorien A, B, K/J, K/J-F oder E.

KategorieBeschreibungJahresbeitrageinmalige Aufnahmegebühr
AMitglied ab 18 Jahren – Vollmitglied84,00 €20,00 €
BMitglied – Ehegatte/Lebensgefährte66,00 €15,00 €
K/JKinder/Jugendliche bis 18 Jahre (Einzelmitglied)66,00 €15,00 €
K/J-FKinder/Jugendliche bis 18 Jahre als Familienmitglied48,00 €5,00 €
EEhrenmitglied42,00€0,00€

Kündigung

Du kannst kündigen:

Du kannst Deine Mitgliedschaft in unserem Verein bis zum 30. September des laufenden Jahres kündigen und bist ab 1. Januar des Folgejahres kein Mitglied mehr. Bei Eingang der Kündigung nach dem 30. September verlängert sich die Mitgliedschaft um die Länge des Folgejahres.

Die Kündigung ist schriftlich an die Geschäftsstelle einzureichen und kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die Kündigungsbestätigung erfolgt per E-Mail.

Du kannst gekündigt werden:

Satzung des Vereins § 9, Absatz 3:

Der Vorstand kann die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung streichen, wenn das Mitglied den Jahresbeitrag trotz zweifacher Mahnung nicht bezahlt hat. Die Mahnung erfolgt per Post und/oder per Email.